Baumaschinenmiete
Teil von Veranstaltungstechnik mieten oder kaufen im Vergleich für Betriebe
Welche Versicherungen braucht man für gemietete Veranstaltungstechnik?
Veranstaltungstechnik Versicherung: Welche Policen Mieter brauchen, übliche Deckungssummen in Euro und was VPLT, DGUV und BetrSichV verlangen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Betriebshaftpflicht und Veranstalterhaftpflicht decken Ansprüche Dritter, nicht die gemietete Technik.
- Für die Geräte selbst braucht es eine Elektronik- oder Mietgeräteversicherung.
- Transportversicherung sichert Anlieferung, Aufbau und Rücktransport ab.
- Marktübliche Deckungssummen liegen bei 3 bis 10 Millionen Euro je Schadensfall.
- BetrSichV und DGUV verpflichten gewerbliche Nutzer zu Prüfung und sicherer Verwendung der Mietgeräte.
Haftpflicht zuerst: Schäden an Personen und fremdem Eigentum
Die Betriebshaftpflicht ist die Grundlage jeder gewerblichen Veranstaltungstechnik. Sie zahlt, wenn ein Gast stürzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Die gemietete Anlage selbst ist nicht mitversichert.
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen sind in der Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen. Wer eine Lautsprecherbox umstößt oder ein Mischpult fallen lässt, zahlt den Schaden aus eigener Tasche.
Für Veranstaltungen kommt die Veranstalterhaftpflicht hinzu, als eigene Police oder als Erweiterung. Sie deckt Ansprüche von Besuchern und Dritten. Vermieter von Veranstaltungstechnik wie PRG bieten Miete für Gewerbekunden an und verlangen häufig den Nachweis einer solchen Police.
Elektronikversicherung: der Schutz für das Mietgerät selbst
Die Elektronikversicherung deckt Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Diebstahl von Mietgeräten. Viele Policen schließen auch Bedienfehler und Feuchtigkeitsschäden ein. Prüfen Sie, ob Mietgeräte ausdrücklich genannt sind oder nur eigenes Anlagevermögen.
Wichtig ist die Versicherungssumme. Sie muss sich am Wiederbeschaffungswert der gesamten gemieteten Produktion orientieren, nicht am Mietpreis. Bei Unterversicherung rechnen Versicherer anteilig ab.
Transportversicherung: zwischen Lager, Lkw und Bühne
Die Transportversicherung greift, wenn Geräte auf dem Weg zur Veranstaltung beschädigt werden, etwa beim Verladen oder beim Aufbau auf der Rampe. Klären Sie vorher den Gefahrübergang: Bis wohin haftet der Verleiher, ab wann Sie?
Ohne diese Absprache bleibt der Schaden oft beim Mieter. Lassen Sie sich den Punkt im Mietvertrag schriftlich bestätigen.
Rechenbeispiel: Warum die Versicherungssumme zur Miete passen muss
Angenommen, Sie mieten eine Licht- und Tonanlage mit einem Wiederbeschaffungswert von 40.000 Euro. Ihre Versicherung nennt eine Versicherungssumme von 25.000 Euro. Bei einem Totalschaden rechnen Versicherer anteilig ab: 25.000 geteilt durch 40.000 ergibt 62,5 Prozent. Erstattet werden 25.000 statt 40.000 Euro. Die Lücke von 15.000 Euro zahlen Sie selbst.
Was VPLT, DGUV und BetrSichV vorgeben
Der VPLT e.V. bündelt als Branchenverband der Medien- und Veranstaltungstechnik Musterverträge und Hinweise für Miete und Service. Mietbedingungen orientieren sich häufig daran, samt Klauseln zu Haftung, Rückgabe, Fristen und Schadensmeldung.
Für gewerbliche Nutzer gelten Arbeitsschutzpflichten. Gemietete Arbeitsmittel sind vor der ersten Nutzung und danach wiederkehrend zu prüfen. Konkrete Anforderungen an Beschaffenheit, Prüfung und Nutzung nennt Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung.
Die DGUV bündelt auf ihrer Seite Vorschriften, Regeln und Informationen, darunter die DGUV Vorschrift 17 für Produktionsstätten szenischer Darstellung.
Häufige Fragen
Reicht eine Betriebshaftpflicht für gemietete Technik?
Nein. Sie deckt Ansprüche Dritter, nicht die Mietsache. Für Schäden, Verlust und Diebstahl der Geräte brauchen Sie eine Elektronik- oder Mietgeräteversicherung.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Marktüblich sind 3 Millionen Euro für kleinere Veranstaltungen und 5 bis 10 Millionen Euro bei Publikumsverkehr. Der Vertrag des Vermieters nennt oft eine Mindestsumme, die Sie nachweisen müssen.
Wer zahlt, wenn die gemietete Anlage während der Show ausfällt?
Bei technischem Versagen haftet der Vermieter nur nach den Mietbedingungen, oft begrenzt. Ausfallkosten für die Veranstaltung deckt eine Betriebsunterbrechungs- oder Produktionsausfallversicherung.
Deckt die Versicherung des Vermieters Schäden am Gerät?
Sie deckt das Interesse des Vermieters an seinem Eigentum und ersetzt ihm den Schaden. Ersetzen müssen Sie ihn trotzdem, wenn die Mietbedingungen eine Haftung vorsehen.
Brauche ich eine Transportversicherung, wenn der Verleiher liefert?
Das hängt vom Gefahrübergang ab. Liegt er bei Ihnen, brauchen Sie die Deckung. Liefert der Verleiher bis zur Bühne und trägt die Gefahr, braucht er sie.