Scherenbühne auf ebenem Untergrund mit Vorlegekeilen gesichert
Bild: Mietgeräteblatt

Baumaschinenmiete

Teil von Arbeitsbühnen Verleih in 5 Schritten richtig planen

Scherenbühne mieten: Aufstellort und Übergabe prüfen

Scherenbühne mieten: Prüfpunkte zu Bodenbelag, Traglast, Neigung, Absturzsicherung, Übergabeprotokoll, DGUV-Vorgaben sowie Beispielpreise netto und mit MwSt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Aufstellort entscheidet vor dem ersten Hub: tragfähiger Bodenbelag, ebene Fläche, keine Öffnungen und keine Leitungen im Untergrund.
  • Die Neigung wird gemessen, nicht geschätzt; gegen Wegrollen sichern Bremsen und Vorlegekeile.
  • Zur Übergabe gehören Prüfprotokoll, maschinenspezifische Einweisung und die schriftliche Beauftragung der Bedienperson.
  • Sicherheitsrelevante Mängel sperren das Gerät, bis die Abstellung dokumentiert ist.

Aufstellort: Bodenbelag und Traglast klären

Zwei Fragen lassen sich am Plan klären, bevor eine Scherenbühne angeliefert wird. Steht die Fläche auf gewachsenem Boden oder auf Verfüllung? Liegen Gullys, Dehnungsfugen oder Kabeltrassen im Stellbereich? Aufgeschüttetes Erdreich trägt häufig weniger als der gewachsene Boden daneben, besonders nach Niederschlag.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschreibt im Handbuch Gefährdungsbeurteilung, wie gemietete Arbeitsmittel vor dem Einsatz bewertet werden (BAuA: Handbuch Gefährdungsbeurteilung). Bewertet wird die Gefährdung am konkreten Standort, nicht pauschal. Reicht die Traglast des Untergrunds nicht, hilft ein Standortwechsel oder eine lastverteilende Unterlage, die statisch bemessen ist.

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel nur bereitgestellt und genutzt werden, wenn sie sicher sind. Der Bodenbelag gehört damit zur Prüfung am Aufstellort und nicht nur zur Frage der Zufahrt.

Neigung, Wegrollsicherung und Absturzsicherung

Ein Aufstellort wirkt selten so eben, wie er aussieht. Deshalb wird die tatsächliche Neigung gemessen und nicht geschätzt. Skyjack gibt in den technischen Daten die zulässige Neigung und die zulässige Bodenlast je Modell an (Skyjack: Produkte und technische Daten).

Offene Kabelkanäle, Bodenluken und nicht verfüllte Gräben werden vor dem Aufstellen geschlossen, oder die Arbeit wird verlegt. Freileitungen im Schwenk- und Hubbereich sind vorab mit dem Netzbetreiber zu klären. Auf schrägem Untergrund sichern Bremsen und Vorlegekeile die Bühne gegen Wegrollen.

Kritisch sind Ein- und Ausstieg sowie geöffnete Geländerteile. Dort ist eine Absturzsicherung erforderlich. Ob PSA gegen Absturz als Rückhaltesystem zu stellen ist, ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanleitung.

Beispielrechnung: Neigung und Tagesmiete

Angenommen, eine Betonfläche misst 4,50 mal 6,00 Meter und hat 1,2 Prozent Gefälle, das sind rund 0,69 Grad. Liegt die Herstellergrenze bei 2 Grad, ist die Fläche geeignet.

Angenommen, der Tagessatz beträgt 95,00 Euro netto. Mit 19 Prozent MwSt. ergibt das 113,05 Euro brutto pro Tag. Bei einem angenommenen Wochensatz von 340,00 Euro netto sind es 404,60 Euro brutto. Diese Werte sind ein Beispiel, keine Preisliste und keine allgemeine Neigungsgrenze.

Prüftabelle für den Aufstellort

Wer die Tabelle vor dem ersten Hub abarbeitet, erkennt die meisten Sperrgründe früh.

Prüfpunkt Woran der Mangel auffällt Maßnahme vor dem Hub
Tragfähigkeit Setzungen, Hohlklang, frisch verfüllter Boden Standort meiden oder lastverteilende Unterlage prüfen lassen
Neigung Gefälle, Rinnen, Fugenversatz gegen die Herstellergrenze messen
Wegrollen keine Bremsung, keine Keile Bremsen feststellen, Vorlegekeile setzen
Bodenöffnungen Gullys, Luken, Kabeltrassen abdecken oder Standort wechseln
Freileitungen Leitungen im Hubbereich Abstand klären, Arbeit neu planen

Übergabe: Papiere, Einweisung, Beauftragung

Bei der Übernahme zählt der Blick ins letzte Prüfprotokoll. Die Bedienperson prüft damit den sicherheitstechnischen Zustand und die zurückliegende Prüfung durch eine befähigte Person. Fehlt das Protokoll, wird die Bühne nicht in Betrieb genommen. Die Mietbedingungen der Vermietungsbetriebe regeln, wer welche Prüfung auslöst und wer Mängel meldet (Mateco: Arbeitsbühnen mieten).

Die Einweisung gehört zur Übergabe und erfolgt maschinenspezifisch durch das vermietende Unternehmen, etwa in das Notsteuersystem. Bei Genie und Skyjack unterscheiden sich Bedienkonsole und Notabsenkung je Baureihe. Dauer und Inhalt richten sich nach Modell und Vorkenntnis. Datum und Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll halten das Ergebnis fest.

Danach folgt die betriebliche Seite. Die DGUV führt im Regelwerk die Vorschriften und Regeln für Arbeitsbühnen und verlangt die Unterweisung der Beschäftigten (DGUV: Vorschriften, Regeln und Informationen). Eine schriftliche Beauftragung der Bedienperson und die Beachtung der Betriebsanleitung gehören dazu. Die Einweisung des Vermieters ersetzt diese Beauftragung nicht.

Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung

Vor jedem Einsatz steht eine Sicht- und Funktionsprüfung. Erkannte Mängel werden gemeldet und durch fachkundiges Personal abgestellt; sicherheitsgefährdende Mängel sperren das Gerät.

  1. Batterieladung und Ladezustand kontrollieren.
  2. Hydraulikstand und sichtbare Leckagen prüfen.
  3. Not-Aus, Notabsenkung und Hupe testen.
  4. Bremsen, Reifen und Vorlegekeile kontrollieren.
  5. Leitungen, Geländer und Sicherheitsaufkleber prüfen.

Der Ablauf gehört auf eine kurze Checkliste am Gerät. Ein Eintrag mit Datum und Handzeichen macht die Prüfung nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Reicht eine grobe Sichtprüfung des Bodens?

Nein. Untergrund, Neigung, Öffnungen und Leitungen werden am konkreten Standort geprüft, nicht aus der Erinnerung.

Wer weist in die Bedienung ein?

Vorgesehen ist eine maschinenspezifische Einweisung durch das vermietende Unternehmen, dokumentiert im Übergabeprotokoll.

Was passiert bei einem sicherheitsrelevanten Mangel?

Der Mangel wird gemeldet und abgestellt. Bis dahin bleibt die Scherenbühne außer Betrieb.

Welche Preise sind üblich?

Vermietungsbetriebe nennen Tagessätze, Wochensätze und Monatspreise netto. Ein angenommener Tagessatz von 95,00 Euro netto ergibt mit 19 Prozent MwSt. 113,05 Euro brutto.

Ersetzt die Einweisung die Beauftragung?

Nein. Die Beauftragung ist betriebliche Pflicht des Mieters und bleibt auch nach einer Einweisung durch den Vermieter bestehen.

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