Baumaschinenmiete
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Gelenkbühne mieten: Pflichten je Rolle richtig verteilen
Gelenkbühne mieten: Pflichten von Vermieter, Betreiber, Bediener und befähigter Person, Mietbedingungen, Einweisungsnachweise und Haftungsbeträge im Überblick.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beim Gelenkbühne mieten trennt der Mietvertrag vier Rollen: Vermieter, Betreiber, Bedienperson und befähigte Person.
- Der Vermieter übergibt das Gerät mit Prüfbuch und Anleitung, der Betreiber erstellt Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung.
- Die Einweisung in das Modell schuldet der Mieter, fachkundiges Personal des Vermieters führt sie praktisch durch.
- Schriftliche Beauftragung, Einweisungsnachweis und Prüfprotokoll sind die tragenden Nachweise.
- Anbieter wie Liebherr und Mateco regeln Haftung und Selbstbeteiligung in ihren Mietbedingungen.
Vermieter: Übergabe, Eignungsprüfung, Instandhaltung
Der Vermieter stellt eine betriebssichere Gelenkbühne bereit. Übergeben werden Bedienungsanleitung, Prüfbuch und Nachweise über durchgeführte Prüfungen. Vor und nach dem Einsatz kontrolliert er Reifen, Bremsen, Hydraulik, Notstopp und Notablass.
Im gewerblichen Verleih sind Mietvertrag, Überlassungsprotokoll und Bedienerausweis übliche Formulare. Anbieter wie Liebherr und Mateco arbeiten damit. Wer gewerblich vermietet, schätzt bei der Übergabe ein, ob der Mieter die Bühne sicher führen kann. Zweifel an Eignung, Höhenangst oder Sicherheitsbewusstsein rechtfertigen eine Ablehnung. Haftung, Rückgabefrist und Schadensmeldung regeln die Mietbedingungen des jeweiligen Vermieters (Mietbedingungen von Mateco).
Checkliste für die Übergabe
- Prüfbuch, Anleitung und Prüfnachweise sichten.
- Bühnentyp und Tragfähigkeit mit dem Einsatzort abgleichen.
- Einweisung durchführen und den Nachweis unterschreiben lassen.
- Mängel vor Fahrtbeginn melden und abstellen lassen.
Betreiber: Gefährdungsbeurteilung und Beauftragung
Der Unternehmer ist Betreiber und trägt die Pflichten des Arbeitsschutzes. Vor dem ersten Einsatz erstellt er eine Gefährdungsbeurteilung und leitet Maßnahmen ab: Absperrung, Absturzsicherung, Rettungskonzept, Unterweisung (TRBS 1111 zur Gefährdungsbeurteilung). Für jede Baustelle ist die Beurteilung erneut zu prüfen, weil Untergrund, Nachbarbebauung und Witterung wechseln.
Aus der Beurteilung folgen Betriebsanweisung, Unterweisung und Auswahl der Bedienperson. Die schriftliche Beauftragung belegt, dass die Person diese Bauart sicher führen kann. Arbeiten mehrere Personen an der Bühne, benennt der Betreiber eine aufsichtführende Person.
Bedienperson: Tageskontrolle, Mängelmeldung, Grenzen
Die Bedienperson muss mindestens 18 Jahre alt, unterwiesen und schriftlich beauftragt sein. Bei Übernahme nimmt sie Einsicht in das letzte Prüfprotokoll. Am Einsatzort prüft sie Untergrund, Tragfähigkeit, Neigung sowie verborgene Öffnungen und Leitungen.
Vor jeder Schicht steht die arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung. Erkannte Mängel sind zu melden und von fachkundigem Personal abzustellen. Gefährdet ein Mangel die Sicherheit, darf die Bühne nicht in Betrieb gehen. Prüfvermerk und Mängelmeldung gehören anschließend in das Übergabeprotokoll.
Befähigte Person und wiederkehrende Prüfung
Die wiederkehrende Sicherheitsprüfung verantwortet der Eigentümer, also in der Regel der Vermieter. Durchgeführt wird sie von einer befähigten Person, die neutral prüft, Mängel dokumentiert und das Prüfprotokoll vollständig ausfüllt. Prüfbuch und Wartungsnachweise sind lückenlos und fortlaufend zu führen. Bereitstellung, Prüfung und Nutzung von Arbeitsmitteln regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Mietrechtlich gelten daneben die Regelungen des BGB zu Mängelrechten, Fristen und Rückgabe. Anzeigepflichten und Rückgabefristen gehören ausdrücklich in den Gewerbemietvertrag, weil dort abweichende Vereinbarungen möglich sind.
Pflichtenmatrix und Haftungsbeträge
Die folgende Matrix ist eine Zuordnungshilfe und kein Vertragsmuster. Verbindlich bleiben Mietvertrag, Betriebsanweisung und die Vorgaben des Vermieters.
| Aufgabe | Verantwortlich | Nachweis |
|---|---|---|
| Einweisung in das Modell | Betreiber beauftragt, fachkundiges Personal des Vermieters weist ein | Übergabeprotokoll mit Datum und Unterschrift |
| Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung | Betreiber | Dokument im Betrieb |
| Schriftliche Beauftragung der Bedienperson | Betreiber | Beauftragung oder Bedienerausweis |
| Sicht- und Funktionsprüfung je Schicht | Bedienperson | Prüfvermerk, Mängelmeldung |
| Wiederkehrende Sicherheitsprüfung | befähigte Person | Prüfprotokoll, Prüfbuch |
Gewerbliche Mietverträge begrenzen die Haftung des Mieters über eine Schadensversicherung mit Selbstbeteiligung. Beispielrechnung: 1.000 Euro netto je Schadensfall, dazu 190 Euro Umsatzsteuer, ergibt 1.190 Euro brutto. Deckt die Versicherung den Schaden, trägt der Vermieter den Betrag oberhalb der Selbstbeteiligung. Ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, steht im Vertrag.
Unterweisungen richtig takten
Unterweisungen erfolgen anlassbezogen, etwa bei neuen Bühnentypen, neuen Arbeitsaufgaben oder wechselnden Baustellen. Zusätzlich sind sie nach Bedarf, mindestens einmal jährlich durchzuführen. Der Betreiber terminiert sie im Kalender und verknüpft jede Unterweisung mit einem unterschriebenen Nachweis.
Zum Mietvertrag gehören Übergabeprotokoll, Einweisungsnachweis, Bedienerausweis und Prüfbuch. Der Einweisungsnachweis sollte Datum, Bühnentyp, unterwiesene Person und einweisende Person enthalten.
Häufige Fragen
Wer weist die Bedienperson in die gemietete Bühne ein?
Die bühnenbezogene Einweisung schuldet der Mieter. Er kann fachkundiges Personal des Vermieters hinzuziehen, das theoretisch und praktisch einweist. Der Nachweis wird unterschrieben.
Wie oft muss die Bedienperson unterwiesen werden?
Anlassbezogen bei neuen Bühnentypen und neuen Arbeitsaufgaben, zusätzlich nach Bedarf und mindestens einmal jährlich.
Wann ist eine aufsichtführende Person zu bestimmen?
Sobald mehrere Personen an derselben Hubarbeitsbühne arbeiten, benennt der Betreiber eine aufsichtführende Person.
Wer trägt die Kosten für Schäden an der gemieteten Bühne?
Bis zur Höhe der Selbstbeteiligung der Mieter, darüber die Versicherung. Die Selbstbeteiligung steht netto im Vertrag, die Umsatzsteuer kommt auf die Prämie hinzu.
Wie ist die Bühne zurückzugeben?
Gereinigt, ohne Aufbauten, mit vollständigem Prüfbuch und innerhalb der vertraglichen Frist. Die Rückgabe wird im Überlassungsprotokoll vermerkt.