Baumaschinenmiete

Teil von Welche Baumaschinen eignen sich für die gewerbliche Miete?

Checkliste für die Übergabe von Baumaschinen im Gewerbe

Übergabe von Baumaschinen: Checkliste mit Prüfpunkten zu Betriebsstunden, Sichtprüfung, Betriebsstoffen, Zubehör, Protokoll sowie Fristen und Haftung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Formular, zwei Termine: Übernahme und Rückgabe laufen über dasselbe Übergabeprotokoll.
  • Betriebsstundenzähler, Betriebsstoffe, Sichtprüfung und Zubehör werden bei jeder Übergabe schriftlich festgehalten.
  • Papiere wie Betriebsanleitung, Prüfbuch und Prüfplakette gehen mit dem Gerät an den Mieter.
  • Prüffristen legt der Betreiber fest, die Bewertung gemieteter Geräte folgt der TRBS 1111.
  • Haftungssummen stehen im Mietvertrag und werden erst bei der Rückgabe abgerechnet.

Ablauf der Übergabe in fünf Schritten

  1. Auftrag und Zuständigkeit klären: Der Vermietungsbetrieb bestätigt Gerät, Zeitfenster und Übergabeort, der Mieter benennt schriftlich den Gerätewart mit Vollmacht für die Unterschrift.
  2. Betriebsstunden ablesen: Der Zählerstand wird vor der Sichtprüfung notiert, weil sich Mietabrechnung und Wartungsfrist daran ausrichten.
  3. Sichtprüfung durchführen: Reifen, Ketten, Schläuche, Leitungen, Beleuchtung und Warneinrichtungen werden im Hellen kontrolliert, Fotos ergänzen das Protokoll.
  4. Betriebsstoffe und Zubehör abgleichen: Füllstände, Löffel, Greifer, Anbaugeräte und Anschlagmittel werden gegen die Ladeliste geprüft.
  5. Protokoll unterschreiben: Jede Seite erhält eine Ausfertigung, offene Mängel werden mit Frist und Ansprechpartner eingetragen.

Prüfpunkte, Nachweis und Verantwortung

Die Tabelle ordnet jedem Prüfpunkt den Nachweis zu, den der Gerätewart ablegt. Fehlt ein Nachweis, gilt der Punkt als nicht geprüft und wird vor der Abfahrt nachgeholt.

Prüfpunkt Was kontrollieren Nachweis
Betriebsstunden Zählerstand bei Übernahme und Rückgabe Eintrag im Protokoll
Sichtprüfung Reifen, Ketten, Schläuche, Leitungen, Beleuchtung, Warneinrichtungen Fotoprotokoll
Betriebsstoffe Diesel, AdBlue, Motoröl, Kühlmittel, Hydrauliköl Füllstand und Tankbeleg
Zubehör Löffel, Greifer, Anbaugeräte, Anschlagmittel Ladeliste
Papiere Betriebsanleitung, Prüfbuch, Prüfplakette Kopie im Auftragsordner

Nach Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung gelten für Arbeitsmittel Anforderungen an Beschaffenheit und Prüfung. Geprüft wird vor der ersten Verwendung und danach nach den festgelegten Fristen.

Betriebsstoffe, Zubehör und Protokoll

Betriebsstoffe werden abgelesen, nicht geschätzt: am Peilstab, am Schauglas oder am Display. Diesel, AdBlue, Motoröl, Kühlmittel und Hydrauliköl erhalten je eine Zeile im Protokoll.

Beim Zubehör zählt die Ladeliste des Vermieters. Jeder Löffel, jeder Greifer und jedes Anschlagmittel trägt eine Inventarnummer, die im Übergabeprotokoll auftaucht. Ein fehlendes Teil wird am Übergabeort vermerkt, nicht später am Telefon.

Das Übergabeprotokoll führt Datum, Uhrzeit, Gerätenummer, Betriebsstunden, Füllstände, Zubehör, Mängel und Fotos. Beide Seiten unterschreiben, eine Durchschrift bleibt beim Mieter. Der Gerätewart legt die Kopie in den Auftragsordner des Geräts.

Fristen, Prüfungen und Haftung in Euro

Prüffristen sind betreiberspezifisch. Der Mieter übernimmt die Maschine mit dem Prüfbuch und kontrolliert vor jeder Arbeitsaufnahme die offensichtlichen Mängel. Wiederkehrende Prüfungen laufen nach der im Betrieb festgelegten Frist. Für fahrbare Arbeitsmaschinen kommen die DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen hinzu.

Die TRBS 1111 zur Gefährdungsbeurteilung beschreibt, wie gemietete Arbeitsmittel in die Beurteilung einfließen. Vor dem ersten Einsatz steht damit fest, wer prüft, wie oft und mit welchem Formular.

Beispielrechnung mit angenommenen Werten: Ein Kettenbagger kostet 2.400 Euro netto Monatsmiete. Der Mietvertrag nennt 750 Euro netto Selbstbeteiligung je Schaden. Bei der Rückgabe fehlt ein Grabenlöffel, angesetzt werden 890 Euro netto. Die Abrechnung weist 1.640 Euro netto aus, mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind es 1.951,60 Euro.

Häufige Fragen

Wer unterschreibt das Übergabeprotokoll?

Der Gerätewart des Mieters und der Übergeber des Vermietungsbetriebs. Wer dazu nicht befugt ist, legt eine schriftliche Vollmacht vor.

Bis wann muss ein Mangel gemeldet werden?

Am Übergabeort und vor der Unterschrift. Später entdeckte Schäden ordnet der Vermieter in der Regel dem Mieter zu.

Wann sind wiederkehrende Prüfungen fällig?

Die Frist legt der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest, oft nach Betriebsstunden oder jährlich. Nach außergewöhnlichen Ereignissen wird zusätzlich geprüft.

Was passiert bei fehlendem Zubehör?

Es wird im Übergabeprotokoll als offene Position geführt und über den im Mietvertrag genannten Wert oder den Wiederbeschaffungspreis abgerechnet.

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